Erhalten Sie Ihren offiziellen Energieausweis bequem online – ohne Vor-Ort-Termin, 100 % rechtssicher und innerhalb kürzester Zeit.
Unsere Energieausweise sind offiziell anerkannt und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Es gibt keinen Unterschied!
Wir kümmern uns um alle Formalitäten, damit der Verkauf reibungslos und zügig verläuft. Wir kümmern uns um alles!
Sollten Sie ein günstigeres Angebot bei gleicher Qualität finden, passen wir unseren Preis selbstverständlich an
Direkt nach dem Bestellabschluss erhalten Sie Ihren Energieausweis bequem per E-Mail . Schnell & einfach!
Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Bei uns erhalten Sie genau den Energieausweis, den Ihre Immobilie benötigt – selbstverständlich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Und das zu einem Bruchteil der Kosten eines Vor-Ort-Termins.
Wir analysieren die energetische Qualität Ihres Wohn- oder Gewerbeobjekts und ermitteln präzise die korrekte Energieeffizienzklasse. So schaffen Sie Vertrauen bei Käufern und Mietern – und vermeiden teure Abmahnungen oder Verzögerungen beim Verkauf.
Bei ImmoXpertKassel erhalten Sie Ihren Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis schnell, unkompliziert und 100 % rechtssicher – direkt online..
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – Voraussetzung sind vorliegende Verbrauchsdaten. Er ist günstiger und schneller erstellt.
Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den Energiebedarf auf Basis technischer Gebäudeanalysen und eignet sich besonders für ältere oder sanierte Gebäude ohne Verbrauchshistorie. Er ist detaillierter, aufwendiger – aber oft aussagekräftiger.
Wir beantworten Ihre Fragen – ehrlich, verständlich und mit Erfahrung. Egal ob Sie sich fragen: – „Wer erstellt einen Energieausweis?“ – „Wo beantrage ich einen Energieausweis?“ – „Welche Art ist für meine Immobilie sinnvoll?“
Für Bedarfausweis
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Für Verbrauchsausweis
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Leipziger Str. 35-37, 34125 Kassel
kontakt@immoxpertkassel,de
Tel: 0176 420 417 27
Mon - Son: 8 - 20 Uhr
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Energieausweisen, um Ihnen zu helfen.
verbrauchsausweisEine Energieberatung hilft Ihnen, den Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu sparen.
Wenn Ihre Immobilie sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen umfasst, gelten besondere Vorgaben für den Energieausweis.
Sobald die gewerbliche Fläche mehr als 10 % der Gesamtfläche des Gebäudes ausmacht, ist beim Verkauf oder der Vermietung ein zusätzlicher Energieausweis für den Nichtwohngebäudeteil erforderlich.
Das bedeutet konkret:
Sie benötigen zwei separate Energieausweise –
• einen Energieausweis für Wohngebäude für den privaten Teil
• und einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für die gewerblich genutzte Fläche
So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt sind – und vermeiden Verzögerungen oder rechtliche Risiken beim Verkauf oder der Vermietung.
Für die Ausstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude haben Sie die Wahl: Sie können sich frei zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis entscheiden – unabhängig vom Baujahr Ihrer Immobilie.
In den meisten Fällen wird der Verbrauchsausweis erstellt, da dieser kostengünstiger und schneller umsetzbar ist. Voraussetzung dafür: Sie stellen uns die Heiz- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre zur Verfügung.
Laden Sie einfach unsere Checkliste für den Verbrauchsausweis von Nichtwohngebäuden herunter
Tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein
Senden Sie das ausgefüllte Formular bequem per E-Mail an uns zurück
Ja – absolut! Der von uns erstellte Energieausweis entspricht vollständig den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ist rechtlich genauso gültig wie ein vor Ort ausgestellter Ausweis durch einen Energieberater.
Unsere Energieausweise sind beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und werden bundesweit anerkannt – ganz gleich, ob für Verkauf, Vermietung oder behördliche Zwecke.
Sie erhalten somit ein offizielles, rechtssicheres Dokument – einfach online, schnell verfügbar und zum Bestpreis.
Ein Energieausweis ist nicht für jede Immobilie verpflichtend – sondern nur, wenn das Objekt verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. In diesen Fällen ist der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen und Bestandteil des späteren Vertrags.
Keine Energieausweis-Pflicht besteht bei:
Grundstücken ohne Bebauung
Denkmalschutzobjekten
Ferienhäusern und -wohnungen, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden
In allen anderen Fällen ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.
Nein, das ist nicht zulässig. Wenn Sie eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten möchten, müssen die Angaben aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden – das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausdrücklich vor.
Pflichtangaben sind unter anderem:
Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
Endenergieverbrauch bzw. Endenergiebedarf
Energieträger der Heizung
Baujahr des Gebäudes
Energieeffizienzklasse (falls vorhanden)
Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen oder Bußgelder. Deshalb empfehlen wir: Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen – so sind Sie auf der sicheren Seite und sparen sich unnötigen Ärger.
Möchtest du auch eine kurze Checkliste „Was muss in die Anzeige?“ oder einen Button wie „Jetzt Energieausweis anfordern“ darunter platzieren?
Ja, selbstverständlich. Jeder bei uns erstellte Energieausweis enthält eine offizielle Registriernummer, die bei der zuständigen Registrierstelle (DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik) hinterlegt ist.
Nur mit dieser Registriernummer ist der Energieausweis rechtsgültig und gesetzeskonform gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie dient als eindeutiger Nachweis für die ordnungsgemäße Erstellung und Registrierung des Dokuments.
Bei ImmoXpert Kassel erhalten Sie ausschließlich gültige, registrierte Energieausweise, die bundesweit anerkannt sind – ob für Wohn- oder Nichtwohngebäude.
Welche Art von Energieausweis Sie benötigen – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – hängt vom Baujahr und der Größe Ihrer Immobilie ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung:
Gebäudetyp | Baujahr bis 1977 | Baujahr ab 1978 | Neubau |
---|---|---|---|
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis* | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
Ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsausweis |
* Ausnahme:
Wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprach oder nachträglich entsprechend energetisch saniert wurde, reicht auch ein Verbrauchsausweis.
Beispiel:
Ein Haus aus dem Jahr 1974 wurde 2001 umfassend energetisch modernisiert (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster) und dies ist belegbar – in diesem Fall genügt ein Verbrauchsausweis.