Energieausweis online erstellen

Erhalten Sie Ihren offiziellen Energieausweis bequem online – ohne Vor-Ort-Termin, 100 % rechtssicher und innerhalb kürzester Zeit.

Ihre Vorteile auf einen Blick

100 % rechtsgültig

Unsere Energieausweise sind offiziell anerkannt und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Es gibt keinen Unterschied!

Schnelle Abwicklung

Wir kümmern uns um alle Formalitäten, damit der Verkauf reibungslos und zügig verläuft. Wir kümmern uns um alles!

Bestpreis-Garantie

Sollten Sie ein günstigeres Angebot bei gleicher Qualität finden, passen wir unseren Preis selbstverständlich an

Sofort verfügbar

Direkt nach dem Bestellabschluss erhalten Sie Ihren Energieausweis bequem per E-Mail . Schnell & einfach!

Jetzt Energieausweis online erstellen – in wenigen Minuten und mit Bestpreis-Garantie

Ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis: Bei uns erhalten Sie genau den Energieausweis, den Ihre Immobilie benötigt – selbstverständlich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Und das zu einem Bruchteil der Kosten eines Vor-Ort-Termins.

Wir analysieren die energetische Qualität Ihres Wohn- oder Gewerbeobjekts und ermitteln präzise die korrekte Energieeffizienzklasse. So schaffen Sie Vertrauen bei Käufern und Mietern – und vermeiden teure Abmahnungen oder Verzögerungen beim Verkauf.

Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – online beantragen leicht gemacht

Bei ImmoXpertKassel erhalten Sie Ihren Energiebedarfsausweis oder Verbrauchsausweis schnell, unkompliziert und 100 % rechtssicher – direkt online..

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher ist der richtige?

Ein Energieausweis ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für den Marktwert, die Energieeffizienz und die Attraktivität Ihrer Immobilie – besonders bei Verkauf oder Vermietung. Seit 2008/2009 ist er verpflichtend, doch viele Eigentümer fragen sich: Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis? – Wir geben Ihnen klare Antworten.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – Voraussetzung sind vorliegende Verbrauchsdaten. Er ist günstiger und schneller erstellt.

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den Energiebedarf auf Basis technischer Gebäudeanalysen und eignet sich besonders für ältere oder sanierte Gebäude ohne Verbrauchshistorie. Er ist detaillierter, aufwendiger – aber oft aussagekräftiger.

Was wir für Sie tun – kompetent & verlässlich

Wir beantworten Ihre Fragen – ehrlich, verständlich und mit Erfahrung. Egal ob Sie sich fragen: – „Wer erstellt einen Energieausweis?“ – „Wo beantrage ich einen Energieausweis?“ – „Welche Art ist für meine Immobilie sinnvoll?“

Diese Angaben benötigen Sie zur Erstellung des Energieausweises

Für Bedarfausweis

Für Verbrauchsausweis

Unsere unschlagbare Preispakete

Bedarfsausweis

Online erhätlich
199.99 EUR
  • Rechtsgültiger Energieausweis nach aktuellem GEG
  • Inklusive Telefonischem Support bei Fragen
  • Inklusive Registrierung des Energieausweises beim DIBt

Verbrauchsausweis

Online erhätlich
69.99 EUR
  • Rechtsgültiger Energieausweis nach aktuellem GEG
  • Inklusive Telefonischem Support bei Fragen
  • Inklusive Registrierung des Energieausweises beim DIBt

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Kontakfomular für Energieausweis

Adresse

Leipziger Str. 35-37, 34125 Kassel

E-Mail

kontakt@immoxpertkassel,de

Telefon

Tel: 0176 420 417 27

Öffungszeiten

Mon - Son: 8 - 20 Uhr

    Energieausweis erstellen in Ihrer Nähe

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    Häufig gestellte Fragen

    Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Energieausweisen, um Ihnen zu helfen.

    verbrauchsausweisEine Energieberatung hilft Ihnen, den Energieverbrauch zu optimieren und Kosten zu sparen.

    Wenn Ihre Immobilie sowohl Wohn- als auch Gewerbeflächen umfasst, gelten besondere Vorgaben für den Energieausweis.

    Sobald die gewerbliche Fläche mehr als 10 % der Gesamtfläche des Gebäudes ausmacht, ist beim Verkauf oder der Vermietung ein zusätzlicher Energieausweis für den Nichtwohngebäudeteil erforderlich.

    Das bedeutet konkret:
    Sie benötigen zwei separate Energieausweise
    • einen Energieausweis für Wohngebäude für den privaten Teil
    • und einen Energieausweis für Nichtwohngebäude für die gewerblich genutzte Fläche

    So stellen Sie sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllt sind – und vermeiden Verzögerungen oder rechtliche Risiken beim Verkauf oder der Vermietung.

    Für die Ausstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude haben Sie die Wahl: Sie können sich frei zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis entscheiden – unabhängig vom Baujahr Ihrer Immobilie.

    In den meisten Fällen wird der Verbrauchsausweis erstellt, da dieser kostengünstiger und schneller umsetzbar ist. Voraussetzung dafür: Sie stellen uns die Heiz- und Stromabrechnungen der letzten drei Jahre zur Verfügung.

    So funktioniert’s bei ImmoXpert:

    • Laden Sie einfach unsere Checkliste für den Verbrauchsausweis von Nichtwohngebäuden herunter

    • Tragen Sie alle erforderlichen Angaben ein

    • Senden Sie das ausgefüllte Formular bequem per E-Mail an uns zurück

    Ja – absolut! Der von uns erstellte Energieausweis entspricht vollständig den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und ist rechtlich genauso gültig wie ein vor Ort ausgestellter Ausweis durch einen Energieberater.

    Unsere Energieausweise sind beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und werden bundesweit anerkannt – ganz gleich, ob für Verkauf, Vermietung oder behördliche Zwecke.

    Sie erhalten somit ein offizielles, rechtssicheres Dokument – einfach online, schnell verfügbar und zum Bestpreis.

    Ein Energieausweis ist nicht für jede Immobilie verpflichtend – sondern nur, wenn das Objekt verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. In diesen Fällen ist der Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen und Bestandteil des späteren Vertrags.

    Keine Energieausweis-Pflicht besteht bei:

    • Grundstücken ohne Bebauung

    • Denkmalschutzobjekten

    • Ferienhäusern und -wohnungen, die weniger als 4 Monate im Jahr genutzt werden

    In allen anderen Fällen ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob es sich um ein Wohn- oder Nichtwohngebäude handelt.

     

    Nein, das ist nicht zulässig. Wenn Sie eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung anbieten möchten, müssen die Angaben aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige veröffentlicht werden – das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausdrücklich vor.

    Pflichtangaben sind unter anderem:

    • Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)

    • Endenergieverbrauch bzw. Endenergiebedarf

    • Energieträger der Heizung

    • Baujahr des Gebäudes

    • Energieeffizienzklasse (falls vorhanden)

    Fehlen diese Angaben, drohen Abmahnungen oder Bußgelder. Deshalb empfehlen wir: Energieausweis rechtzeitig erstellen lassen – so sind Sie auf der sicheren Seite und sparen sich unnötigen Ärger.


    Möchtest du auch eine kurze Checkliste „Was muss in die Anzeige?“ oder einen Button wie „Jetzt Energieausweis anfordern“ darunter platzieren?

    Ja, selbstverständlich. Jeder bei uns erstellte Energieausweis enthält eine offizielle Registriernummer, die bei der zuständigen Registrierstelle (DIBt – Deutsches Institut für Bautechnik) hinterlegt ist.

    Nur mit dieser Registriernummer ist der Energieausweis rechtsgültig und gesetzeskonform gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie dient als eindeutiger Nachweis für die ordnungsgemäße Erstellung und Registrierung des Dokuments.

    Bei ImmoXpert Kassel erhalten Sie ausschließlich gültige, registrierte Energieausweise, die bundesweit anerkannt sind – ob für Wohn- oder Nichtwohngebäude.

    Welche Art von Energieausweis Sie benötigen – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – hängt vom Baujahr und der Größe Ihrer Immobilie ab. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Orientierung:

    GebäudetypBaujahr bis 1977Baujahr ab 1978Neubau
    Bis zu 4 WohneinheitenBedarfsausweis*Freie WahlBedarfsausweis
    Ab 5 WohneinheitenFreie WahlFreie WahlBedarfsausweis

    * Ausnahme:
    Wenn das Gebäude bereits bei Fertigstellung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprach oder nachträglich entsprechend energetisch saniert wurde, reicht auch ein Verbrauchsausweis.

    Beispiel:
    Ein Haus aus dem Jahr 1974 wurde 2001 umfassend energetisch modernisiert (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster) und dies ist belegbar – in diesem Fall genügt ein Verbrauchsausweis.